Fangmeldungen bilden die Basis für die jährlich zu erstellenden Fangstatistiken. Jeder Inhaber eines Fischerei-Erlaubnisscheins ist zur Abgabe einer Fangmeldung verpflichtet, auch einer "Fehlmeldung".
Fangmeldungen müssen bis zum 5. Januar des Folgejahres in der Geschäftsstelle des FV Löningen
oder
im Geschäft "Garten und Zoo Rosemeyer" abgegeben werden. Andernfalls wird eine Verzugsstrafgebühr in Höhe von 10 € fällig.
Alternativ kann sie auch als Word-Dokument(DOC) ausgefüllt und fristgerecht per Mail zugesandt werden.
Kleine Hilfe: Falls man sich nicht auskennen sollte, wie man aus Word heraus Mails als Mail-Anhänge oder als Textkörper einer E-Mail-Nachricht versenden kann; >> HIER << findest du dazu Informationen.
Bitte sende deine Nachricht an die >> Gewässerwarte << des Fischereivereins!
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