Aufnahmeantrag
Ausriss aus der Satzung:
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Mitgliedschaft - Aufnahme
Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person nach vollendetem 18. Lebensjahr sein oder werden, die gemäß 1 Sportfischer ist oder werden will und sich verpflichtet, den Bestrebungen des Vereins gemäß dieser Satzung zu dienen und nicht aus einem anderen Sportfischerverein ausgeschlossen worden ist.
Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag beim Vorsitzenden. Der Vorstand kann hierbei die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangen.
Falls ein Antragsteller aktives Mitglied werden will, muss er die Sportfischerprüfung mit Erfolg bestanden haben.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand in einer Sitzung, zu der jedes Vorstandsmitglied eingeladen wird. Die Gründe für eine etwaige Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand brauchen nicht angegeben zu werden.
Die Mitgliedschaft wird nach Verpflichtung des Antragstellers auf diese Satzung mit Aushändigung der Mitgliedskarte wirksam.
Mit der erfolgten Aufnahme werden die Aufnahmegebühr und der volle Beitrag für das jeweilige Geschäftsjahr fällig.
Minderjährige bedürfen für die Beitrittserklärung der schriftlich en Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Falls der Verein im Verhältnis zu seinen Gewässern oder deren Erträge eine zu hohe Mitgliederzahl erreicht, kann die Generalversammlung eine Aufnahmebeschränkung beschließen. Diese Beschränkung bezieht sich jedoch nur auf Neuaufnahmen und nicht auf die bereits bestehenden
Mitgliedschaften.
Bei Rückstellung von Anträgen aus diesem Grund sind Neuaufnahmen im Rahmen der gegebenen Möglichkeit nach der Reihenfolge der Antragseingänge zu tätigen.
>>Antrag<< zur Aufnahme in den Fischereiverein Löningen |