Kleiner Leitfaden
Kleiner Leitfaden für künftige Angler
Häufig wird im Volksmund vom "Angelschein" gesprochen. Den gibt es eigentlich gar nicht.
Wenn man in Deutschland angeln will, braucht man
1. Fischerprüfung
2. Fischereischein(in Niedersachsen nicht erforderlich)
3. Fischereierlaubnisschein
Faustregel dabei ist:
ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt: Jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz.
Außer in Niedersachsen braucht man in allen Bundesländern grundsätzlich den Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen wird für das oder die Gewässer, in denen geangelt werden soll, nur ein Fischerprüfungszeugnis und ein Fischereierlaubnisschein benötigt.
In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht!
Den Fischereischein erhält man, wenn man eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert hat. Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhält man in der Regel beim Ordnungsamt des ersten Wohnsitzes. Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr(in Löningen zurzeit einmalig ca. 30 €) und in der Regel auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen Beträge sind aber je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn die Fischerprüfung bestanden ist, wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das vorzulegen ist, wenn man den Fischereischein beantragen möchte. Zur Prüfung wiederum ist der erfolgreiche Abschluss eines Vorbereitungslehrganges erforderlich.
>> Infos zum Vorbereitungslehrgang <<
Ein Fischerprüfungslehrgang mit anschließender Fischerprüfung findet in Löningen in der Regel jährlich zwischen Januar und April statt. Die Fischerprüfung wird von Prüfern der beiden Landesverbände(für Löningen Landesfischereiverband Weser-Ems) abgenommen.
Nach Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses und des Fischereischeins(außer in Niedersachsen in allen Bundesländern erforderlich) kann ein Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer der Angelgewässer erworben werden. Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas (>> zu den Mitgliedsbeiträgen <<). Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Für den Fischereiverein Löningen e.V. ist damit automatisch eine Mitgliedschaft verbunden.
Merke: Weder der Fischereischein noch das Fischerprüfungszeugnis berechtigen zum Angeln. Hierfür ist zwingend der Fischereierlaubnisschein notwendig