Schonzeiten und Mindestmaße
Viele der im Deutschland heimischen Fischarten unterliegen gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaßen.
Diese Schonzeiten und Schonmaße können aber von den Fischereiberechtigten, in den meisten Fällen also Angelvereinen, heraufgesetzt werden.
Am Angelgewässer gelten somit grundsätzlich die im Erlaubnisschein ausgewiesenen Schonzeiten und Mindestmaße!
>>Hier<< findet man alle wichtigen Angaben zu geschützten Fischarten, deren Schonzeiten, Mindestmaßen und den dazugehörigen 16 Bundesländern.