Satzung
Satzung
Gegründet wurde der Fischereiverein Löningen 1924. Am 3.11.1934 wurde er als Fischereiverein Löningen e.V. in das Vereinsregister des Amtsgerichts Löningen eingetragen. Zurzeit wird er auf dem Registerblatt VR 150051 beim Amtsgericht Oldenburg geführt.
Der Fischereiverein Löningen e.V. ist Mitglied des Landesfischereiverbands Weser-Ems e. V, Oldenburg.
Grundsätzliche Informationen zu einem "Eingetragenen Verein"( 21 ff. BGB):
Der eingetragene Verein erhält seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Er hat mit Eintragung den Zusatz "e.V." als eingetragener Verein führen. Der eingetragene Verein ist juristische Person und besitzt Rechtsfähigkeit. Er muss einen Vorstand haben und er kann unter seinem Namen klagen und verklagt werden.
Zur Gründung eines Vereins müssen sich mindestens sieben Mitglieder zusammenfinden. Diese Gründer müssen in der Regel volljährig sein.
Für den Verein muss außerdem eine Satzung erstellt werden. Die Satzung soll gemäß der 57, 58 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Namen und den Sitz des Vereins, den Zweck des Vereins, Bestimmungen über den Mitgliedereintritt und -austritt, die Beitragspflicht, die Bildung des Vorstandes und eine Bestimmung, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll enthalten.