Mühlenbachteich von Nadelkraut befreit
Pressetext im April 2022
Invasive Pflanze Bedrohung für heimische Gewässer
Fischereiverein räumt im Mühlenbachteich starken Bewuchs von Nadelkraut –
Seit 1998 besteht zwischen der Stadt Löningen und dem Fischereiverein Löningen ein Pflegevertrag über das Mühlenbachgelände mit dem Mühlenbachteich. Da die Gefahr bestand, dass der Teich durch eine Schwimmpflanze zuwuchs, wurde ein Spezialgerät zur Räumung eingesetzt.
Der Teich war im Laufe der letzten Jahre mehr und mehr durch eine Schwimmpflanze zentimeterdick bedeckt worden, so dass die Gefahr bestand, dass dieses flache Gewässer verlanden könnte, also zunehmend mit organischem Material aufgefüllt werden könnte. Das hätte zu einer Verringerung der freien Wasserfläche und durch Schlammbildung zu einer Sauerstoffarmut geführt.
Nach Auskunft eines Experten handelt es sich bei der Pflanze um Nadelkraut(Crassula helmsii), das ursprünglich aus Australien und Neuseeland stammt, wo es an und in den Flachwasserzonen von Gewässern wächst. Ein Experte des BUND warnt: „Diese Pflanze ist die schlimmste bekannte Bedrohung für unsere heimischen Gewässer. Das Nadelkraut kann innerhalb von 1 – 2 Jahren ganze Teiche und Gräben sowie alle Ufer mit einem 20 Zentimeter dicken grünen Teppich überziehen. Alle kleineren Pflanzen werden überwuchert und die für Frösche, Kröten und Insekten wichtige Uferzone verschwindet unter der Nadelkrautdecke.“
Das Nadelkraut unterliegt in Deutschland noch keinem Handelsverbot. Die kleine Polsterpflanze wird Gartenteich- und Aquarienfreunden immer noch als ideale Wasserpflanze angeboten. In Großbritannien und den Beneluxstaaten wird das Nadelkraut bereits seit Jahren verzweifelt bekämpft, um Kleingewässer für die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten.
Es wurde festgestellt, dass sich diese Pflanze über kleinste Stängelstücke verbreiten kann. Daher stellen Gewässer im Freiland, die vom Nadelkraut befallen sind, eine ständige Ausbreitungsgefahr dar.
Da ein Spezialgerät einer niederländischen Firma zur Räumung eines Pachtgewässers vom Fischereiverein Löningen angefordert worden war(MT berichtete), wurde das Gerät im Mühlenbachteich zur Räumung dieser Pflanze eingesetzt. Obwohl das Gewässer im Eigentum der Stadt ist, wurden die anfallenden Kosten durch den Fischereiverein allein getragen. Hilfestellung leistete wieder einmal die Hasewasseracht, die mit einem Bagger Unterstützung leistete.
Der Verein weist darauf hin, dass das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen in der freien Natur nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 40 Abs. 4) grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Dies gilt für das absichtliche Aussetzen ebenso wie für jedes Entsorgen von Aquarieninhalt.
( Text: Rudolf Thomann Fotos: Stefan Thoben und Markus Beintken)