Aufhebung des Mindestmaßes für den Wels
Fang untermaßiger Welse an Hase und Ems
Auf Antrag des LFV erteilt der Fischereikundliche Dienst des Landes Niedersachsen gem. 6 der Binnenfischereiordnung die widerrufliche Genehmigung zum Fang von Welsen, die das gesetzliche Mindestmaß (gern. 3 Binnenfischereiordnung) noch nicht erreicht haben.
Die Genehmigung wird zur nachhaltigen Bewirtschaftung durch Angelvereine an der Hase und an der Ems für folgende Gewässer erteilt:
- Hase: - von Osnabrück bis in die Einmündung in die Ems in Meppen
- Ems: - von Rheine bis Papenburg
Die Genehmigung gilt für die Zeit vom 01.12.2014 bis 30.11.2017
Sämtliche gefangenen Welse müssen dem Gewässer entnommen, verwertet und für die Dokumentation in die Fangmeldung eingetragen werden.
Ein Umsetzen in andere Gewässer ist nicht erlaubt!