Fischereiaufseher
Fischereiaufsicht
11 Fischereiaufseher des FV Löningen sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen und vereinsinternen Auflagen und Bestimmungen an den Gewässern des Fischereivereins Löningen. Sie werden auf Vorschlag des FV Löningen von der Stadt Löningen eingesetzt und zur Legitimation mit einem Lichtbildausweis und einem Ausweisschild ausgestattet.
Viele Kilometer Uferstrecken müssen begangen bzw. befahren werden, um Natur und Artenschutz der Pflanzen- und Tierwelt im und am Wasser zu wahren, die Feststellung und Bekämpfung schädlicher Einflüsse und Einwirkungen auf das Gewässer und den Fischbestand und das Unterbinden von unerlaubten fischereilichen Tätigkeiten am Wasser zu gewährleisten.
Die Fischereiaufseher dürfen jeden, der gerade das Angeln ausübt oder der sich mit fangfertigem Fischereigerät an oder auf Gewässern aufhält, kontrollieren. Der Angesprochene darf sich nicht entfernen.
Aufgabe der Fischereiaufseher ist es, Verstöße gegen fischereirechtliche Bestimmungen sowie
Verletzungen von Fischereirechten festzustellen und anzuzeigen.
Sie sind befugt,
- Personen, die in einem Gewässer den Fischfang ausüben, aufzufordern, sich zur Person und
hinsichtlich ihrer Befugnis zum Fischfang auszuweisen,
- die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, gefangene Fische sowie Fischbehälter in Gewässern zu überprüfen,
- die an die Gewässer angrenzenden Grundstücke zu betreten.