Fischereierlaubnisschein
Der Fischereierlaubnisschein wird vom Fischereiverein Löningen e.V. als Fischereiberechtigten gegen Zahlung der Jahresgebühr ausgegeben.
>>Mitgliedsbeiträge ab 2015 <<
Er ist beim Angeln mitzuführen und den Gewässeraufsehern auf Verlangen vorzuweisen.
Der "Fischereierlaubnisschein" sollte nicht mit dem "Fischereischein" verwechselt werden. Dieser ist gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses beim Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt erhältlich. In Niedersachsen ist er nicht notwendig.
Er berechtigt aber nicht zum Angeln!
Alle Informationen im Erlaubnisschein: