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Kleiner Leitfaden für künftige Angler
Häufig wird im Volksmund vom "Angelschein" gesprochen. Den gibt es eigentlich gar nicht.
Wenn man in Deutschland angeln will, braucht man
1. Fischerprüfung
2. Fischereischein(in Niedersachsen nicht erforderlich)
3. Fischereierlaubnisschein
Faustregel dabei ist:
ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt: Jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz.
Außer in Niedersachsen braucht man in allen Bundesländern grundsätzlich den Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen wird für das oder die Gewässer, in denen geangelt werden soll, nur ein Fischerprüfungszeugnis und ein Fischereierlaubnisschein benötigt.
In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht!
Den Fischereischein erhält man, wenn man eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert hat. Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhält man in der Regel beim Ordnungsamt des ersten Wohnsitzes. Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr(in Löningen zurzeit einmalig ca. 30 €) und in der Regel auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen Beträge sind aber je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn die die Fischerprüfung bestanden ist, wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das vorzulegen ist, wenn man den Fischereischein beantragen möchte. Zur Prüfung wiederum ist der erfolgreiche Abschluss eines Vorbereitungslehrganges erforderlich.
INFO FÜR NEUE MITGLIEDER
Seit dem 4. Mai 2020 hat von Montag bis Freitag jeweils von 10 Uhr bis 13 Uhr die Geschäftsstelle des Fischereivereins in der Touristinformation(Langenstraße 38 49624 Löningen) unter den üblichen Bedingungen(einzeln eintreten, Abstand wahren, Mund-Nasen-Schutz) vorläufig geöffnet.
Für die Anmeldung zur Mitgliedschaft im FV Löningen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- >> vollständig ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag mit SEPA-Lastschriftmandat <<
- Nachweis der Fischerprüfung(Kopie des Prüfungszeugnisses)
Diese Unterlagen bitte per Mail an info@fv-loeningen.de oder per Post an die Geschäftsstelle senden.
Natürlich können die Papiere auch persönlich in der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Da von hier die Unterlagen an den Vorstand weitergegeben werden, kann die Bearbeitung der Anträge - auch bedingt durch die Corona-Krise - bis zu vierzehn Tagen dauern. Es wird also um Geduld gebeten.
Mitglieder, die schon früher dem FV Löningen angehört haben, können von der Aufnahmegebühr befreit werden. Erforderlich ist aber, dass die frühere Mitgliedschaft durch einen entsprechenden Nachweis(z.B. alter Erlaubnisschein) dokumentiert wird.
Eintritt in den FV Löningen
Zwecks Aufnahme wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Fischereivereins,
49624 Löningen-Mühlenstr.17, Tel. und FAX 05432/3656
oder schreiben Sie eine >> Mail <<
Sie können auch den Aufnahmeantrag verwenden, der >>hier<< zum Download bereitsteht.
Mitglied im FV Löningen kann nach der Satzung jede unbescholtene Person
mit erfolgreich abgelegter Fischerprüfung werden.
Mehr zur Fischerprüfung finden Sie >> hier <<
Die Mitgliedsbeiträge pro Jahr betragen seit 2010:
einmalige Aufnahmegebühr:
€ 35 (Für Jugendliche bis 18 Jahre und Damen entfällt die Aufnahmegebühr.)
Beitrag für Erwachsene € 60 (Damen € 45)
ab 60 Jahren € 55
bei min. 50%iger Erwerbsminderung € 45
Ehegatten(falls Ehepartner Mitglied ist) € 20
Jugendliche 10 bis 13 Jahren € 15
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren € 30
Fehlende Fangmeldungen(ab 2015) € 10
Aalkorbmarken (einmalig pro Marke) € 5