Aalkörbe kennzeichnen!
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass ausgelegte Aalkörbe nicht nur mit der Nummernplakette ausgestattet werden müssen, sondern dass sie auch durch den in den Kunststoff eingefrästen oder gebohrten Namen gekennzeichnet werden müssen.
Hier der Auszug aud dem aktuellen Erlaubnisschein:
Zugelassene Fanggeräte:
1 Aalkorb (mit den Maßen Fang: 46 cm Ø, Schlupfloch: 7 cm Ø), der nur von dem Eigentümer
ausgelegt und kontrolliert werden darf.
Der Aalkorb muss die vom Verein ausgegebene Nummer und den eingefrästen (eingebohrten)
Namen des Eigentümers tragen.
Das Auslegen von Aalkörben ist nur in den folgenden Gewässern erlaubt:
Hase, Radde, Mühlenbach und Bühnenbach
Die Nummernplakette muss so angebracht werden, dass sie bei Kontrollen ohne Probleme ablesbar ist.
Aalkörbe, die keine ablesbare Nummer und keine dauerhafte Namenskennzeichnung tragen, werden bei Kontrollen eingezogen!