Gefälschte Prüfungsausweise
Falsche Prüfungsausweise
Immer wieder hört man von gefälschten Prüfungsausweisen. Allerdings selten, ob, und wie so etwas bestraft wird. Hier habe ich nun 5 aktuelle Urteile, in denen es auch zu einem Urteilsspruch kam: 2 Verfahren - 25 Tagessätze zu 60 Euro
1 Verfahren - 25 Tagessätze zu 50 Euro
1 Verfahren - 25 Tagessätze zu 40 Euro
1 Verfahren - 30 Tagessätze zu 65 Euro
Die Betroffenen haben versucht, sich mit einem gefälschten Ausweis einen Fischereischein zu erschleichen. Gefälschte Prüfungsausweise sind nicht nur in Weser-Ems ein Problem. Sie tauchen im gesamten Bundesgebiet auf. Es ist mir schleierhaft, wie sich Menschen einen falschen Prüfungsausweis kaufen, und damit riskieren, eine so hohe Geldstrafe aufgebrummt zu bekommen.
Alle Vereinsvorstände sollten sich bei Neuaufnahmen von Vereinsmitgliedern, die sie nicht kennen, die Prüfungsausweise genau ansehen. Beim geringsten Verdacht, bitte sofort die Geschäftsstelle des Verbandes benachrichtigen. Dort kann man erfahren, ob die angegebenen Daten auf dem Ausweis korrekt sind.
Es wäre auch wünschenswert, wenn die Ordnungsämter der Kommunen die Prüfungsausweise genauer kontrollieren würden, bevor sie einen Fischereischein ausstellen. Aber das ist eine sehr große Schwachstelle. Vielleicht könnte hier vor Ort von den Vereinen auf die Ordnungsämter eingewirkt werden.
Ein weiterer Fall, wie mit Fälschungen umgegangen wird, hat sich in unserem Verbandsgebiet ereignet, Da wurde ein Verfahren wegen einer Fälschung von der Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt. Das kann man auch noch verstehen. Aber der Rechtsanwalt des Beschuldigten forderte jetzt die Herausgabe der von uns einbehaltenen Prüfungsunterlagen. Wohlgemerkt, der gefälschten Prüfungsunterlagen!!!!!
Bodo Zaudtke
Ref. für Fischerprüfung