Aalkorbkontrolle
Pressebericht vom 11.07.2017
Illegale Aalkörbe "auf dem Kieker"
- Verein kontrolliert Gewässer und warnt vor unerlaubtem Angeln -
Regelmäßig überprüft der Fischereiverein Löningen seine Vereinsgewässer auf unrechtmäßig ausgelegte Fischereigeräte. Nachdem vor einiger Zeit eine Kontrolle der im Mühlenbach ausgelegten Aalkörbe durchgeführt worden war, wurde jetzt ein Abschnitt der Hase auf illegal ausgelegte Aalkörbe kontrolliert. Aalleinen mit mehreren Haken, die schon seit vielen Jahren aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten sind, wurden glücklicherweise nicht gefunden.
Aalkörbe von Vereinsmitgliedern müssen dauerhaft namentlich gekennzeichnet sowie mit einer vom Verein registrierten Nummernplakette versehen werden. Diese Nummer wird auf dem Erlaubnisschein eingetragen. Andernfalls wird die Reuse aus dem Gewässer entfernt. Illegale Nutzer werden vom Fischereiverein Löningen e.V. wegen Fischwilderei zur Anzeige gebracht.
In Deutschland bestimmen strenge Regeln das Angeln in öffentlichen Gewässern. Jeder, der dieses Hobby in deutschen Gewässern ausüben möchte, benötigt einen Fischereierlaubnisschein, der im Normalfall von den Fischereivereinen als Inhaber des Fischereirechts vergeben wird. Alle Fischereigesetze der deutschen Bundesländer verlangen dafür als Voraussetzung den Nachweis der erfolgreich abgelegten Fischerprüfung. Wer diesen Erlaubnisschein nicht besitzt, macht sich des Tatbestandes der Fischwilderei strafbar. Fischwilderei ist nach 293 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) "die Verletzung eines fremden Fischereirechts."
Der Vorstand des Fischereivereins Löningen weist darauf hin, dass das Angeln ohne Fischereierlaubnisschein hohe Geldstrafen bis zu 5000 € nach sich ziehen kann, in besonders gravierenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Die Kontrollen sollen in absehbarer Zeit in weiteren Abschnitten der Vereinsgewässer durchgeführt werden.